Rückerstattung & Stornierung

Transparente Regeln für Honorare, Absagen und bereits begonnene Arbeit.

Geltungsbereich

Diese Richtlinie betrifft gebuchte Community-Strategien, Redaktionsreviews, Workshops und Monatsbriefings. Es gelten ergänzend die AGB.

Widerruf und Rücktritt vor Leistungsbeginn

Privatkundinnen und -kunden im Fernabsatz können gesetzliche Widerrufsrechte haben; Unternehmens kundschaft vereinbart Termine verbindlich nach Auftragsbestätigung. Stornierungen bis 14 Tage vor dem vereinbarten Start: volle Erstattung bereits gezahlter Honorare abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 €. Bei Stornierung 13 bis 5 Tage vorher: 50 % Erstattung. Danach oder bei Nichterscheinen („No-Show“): keine Erstattung des gebuchten Terminhonorars.

Bereits begonnene Arbeit

Für Strategie-Engagements und Reviews, bei denen Kick-off oder Materialauswertung bereits stattgefunden hat, wird der bis dahin erbrachte Anteil nach Aufwand berechnet; der Restbetrag wird erstattet. Dokumente, die bereits geliefert wurden, verbleiben nutzbar gemäß dem bezahlten Umfang.

Workshops

Umbuchung auf einen neuen Termin ist einmalig kostenfrei möglich, sofern spätestens 7 Tage vorher mitgeteilt und Kapazität vorhanden. Bei Absage durch den Anbieter (Krankheit, höhere Gewalt) erhalten Sie einen Ersatztermin oder volle Erstattung.

Briefings und Abos

Einzelexemplare sind nach Versand der PDF nicht erstattungsfähig. Jahresabos können zum Monatsende mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden; bereits versendete Ausgaben bleiben berechnet, künftige Monate werden anteilig erstattet.

Materialien und Reisekosten

Bereits bestellte oder gedruckte Arbeitsunterlagen sowie angefallene Reisekosten für Vor-Ort-Termine außerhalb Kölns sind nicht erstattungsfähig, sofern sie nachweislich entstanden sind.

Ablauf einer Erstattung

Senden Sie Ihre Anfrage an info@future-cascadehub.digital mit Rechnungsnummer und Grund. Wir prüfen innerhalb von 10 Werktagen und erstatten auf dem ursprünglichen Zahlungsweg innerhalb von weiteren 14 Werktagen nach Zusage.

Ausnahmen

Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen vor. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.